Eine
KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer
Fonds jährlich - spätestens drei Monate nach Abschluss des
Fondsgeschäftsjahres - einen Rechenschaftsbericht zur
Information der Anleger zu veröffentlichen. Der
Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die
Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie
die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen
zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG
zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen. |
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