Realzins

 

Zinsertrag, der sich unter Berücksichtigung der eingetretenen Inflations- oder Deflationsrate ergibt. Zu seiner Ermittlung muss man einerseits das investierte Kapital mit dem Nominalzins auf- und andererseits mit der Inflationsrate abzinsen. Beispiel: Nominalzins = 9%, Inflationsrate = 5,8%;
Berechnung: (1 + 9 : 100) : (1 + 5,8 : 100) = 1,03025
Der Realzins beträgt im Beispiel also 3,025%, d. h., 1000 Euro sind nach einem Jahr real, also nach Berücksichtigung der Inflationsrate, 1030,25 Euro wert. Gegenteil: Nominalzins.      


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Rechenschaftsbericht
Voriger Begriff: Realtime Kurs

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum