Das 3. Finanzmarktförderungsgesetze sieht vor,
dass
KAGs unter dem Titel "Pensions-Sondervermögen" einen neuen
Typ von Sondervermögen zur Altersvorsorge anbieten dürfen. Es
handelt sich dabei um einen neuen Investmentfondstyp speziell
zur Altersvorsorge, also um einen sogenannten Zielfonds.
Pensions-Sondervermögen sind standardisierte
Altersvorsorgeprodukte, mit denen die zunehmende
Versorgungslücke durch das bestehende Rentensystem geschlossen
werden soll. Dazu sollen die
Fonds eine langfristige, substanzwertorientierte
Anlagepolitik betreiben. Pensions-Sondervermögen sind aus
Anlegerschutzgründen dem
KAGG unterworfen. |
|
|
|