Pensions-Sondervermögen

 

Das 3. Finanzmarktförderungsgesetze sieht vor, dass KAGs unter dem Titel "Pensions-Sondervermögen" einen neuen Typ von Sondervermögen zur Altersvorsorge anbieten dürfen. Es handelt sich dabei um einen neuen Investmentfondstyp speziell zur Altersvorsorge, also um einen sogenannten Zielfonds. Pensions-Sondervermögen sind standardisierte Altersvorsorgeprodukte, mit denen die zunehmende Versorgungslücke durch das bestehende Rentensystem geschlossen werden soll. Dazu sollen die Fonds eine langfristige, substanzwertorientierte Anlagepolitik betreiben. Pensions-Sondervermögen sind aus Anlegerschutzgründen dem KAGG unterworfen.   


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