Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

 

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) mit Sitz in Köln. Ausschließlicher Zweck des PSVaG ist die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der PSVaG tritt bei Insolvenz eines Unternehmens für die bedrohten Betriebsrentenansrüche - vorwiegend solche in Form von Direktzusagen, ein. Die von den Unternehmen dafür bilanzierten Rückstellungen sind im Regelfall die Bemessungsgrundlage des Beitrags. Die Mittelaufbringung erfolgt durch Beiträge der versicherungspflichtigen Arbeitgeber aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung. Der von Jahr zu Jahr unterschiedliche Schadenverlauf bewirkt unmittelbar eine Erhöhung oder Ermäßigung des Beitragssatzes. Der PSVaG bezweckt nicht die Erzielung von Gewinnen.

Abzudecken sind der Barwert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung und die Kosten der Versicherung. Eine Vorausfinanzierung von Versorgungsanwartschaften aus Insolvenzfällen erfolgt nicht. Bei der Finanzierung handelt es sich somit nicht um ein Anwartschaftsdeckungsverfahren, sondern um ein Rentenwertumlageverfahren als mittleres Verfahren zwischen dem Kapitaldeckungsverfahren (wie bei Lebensversicherungen) und dem reinen Ausgabe-Umlageverfahren (wie in der gesetzlichen Rentenversicherung).    


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Pensions-Sondervermögen
Voriger Begriff: Pennyshares

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum