Der Pensions-Sicherungs-Verein ist ein
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) mit Sitz in
Köln. Ausschließlicher Zweck des PSVaG ist die
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der PSVaG
tritt bei Insolvenz eines Unternehmens für die bedrohten
Betriebsrentenansrüche - vorwiegend solche in Form von
Direktzusagen, ein. Die von den Unternehmen dafür bilanzierten
Rückstellungen sind im Regelfall die Bemessungsgrundlage des
Beitrags. Die Mittelaufbringung erfolgt durch Beiträge der
versicherungspflichtigen Arbeitgeber aufgrund
öffentlich-rechtlicher Verpflichtung. Der von Jahr zu Jahr
unterschiedliche Schadenverlauf bewirkt unmittelbar eine
Erhöhung oder Ermäßigung des Beitragssatzes. Der PSVaG bezweckt
nicht die Erzielung von Gewinnen. Abzudecken sind
der Barwert der im laufenden Kalenderjahr entstehenden Ansprüche
auf Leistungen der Insolvenzsicherung und die Kosten der
Versicherung. Eine Vorausfinanzierung von
Versorgungsanwartschaften aus Insolvenzfällen erfolgt nicht. Bei
der Finanzierung handelt es sich somit nicht um ein
Anwartschaftsdeckungsverfahren, sondern um ein
Rentenwertumlageverfahren als mittleres Verfahren zwischen dem
Kapitaldeckungsverfahren (wie bei Lebensversicherungen) und dem
reinen Ausgabe-Umlageverfahren (wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung). |
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