Namenspapier

 

Wertpapier, das auf den Namen des Gläubigers ausgestellt ist. In Deutschland weniger üblich, allenfalls als Namensaktien bei Versicherungs-AG´s. Gegenteil: Inhaberpapier.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: NASDAQ
Voriger Begriff: Namensaktie

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum