Instandhaltungsrücklage

 

Für jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vorgeschrieben, für kommende Instandhaltungsmaßnahmen Rückstellungen zu bilden. Es soll vorsorglich Geld gesammelt werden, um zu späteren Zeitpunkten größere Instandsetzungsmaßnahmen aus der Rücklage finanzieren zu können. Bereits im Wirtschaftsplan ist eine anteilige Zahlung in die Rücklage festzulegen und zu beschließen.
Die "Peters'sche Formel" bietet hier sehr gute Werte für die Höhe der Instandhaltungsrückstellung pro m² im Jahr an. Sie basieren auf folgenden Vorgaben: Den reinen Baukosten für das Haus, dem Baujahr, der Wohnfläche insgesamt und einer angenommenen Nutzungsdauer des Gebäudes von 80 Jahren.
Rechnung: 1,5 x reine Baukosten : Gebäudenutzungsdauer x m² = Rückstellung pro m²/ Jahr.
Da es sich um eine Rückstellung für die Gesamtanlage, also auch für die im Sondereigentum befindlichen Räume handelt, muss die hierfür notwendige Instandhaltungsrückstellung abgezogen werden. Für das Gemeinschaftseigentum rechnet man in der Regel mit 65% der Gesamtrückstellung   


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