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Für jede Wohnungseigentümergemeinschaft ist im
Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen
Eigentums vorgeschrieben, für kommende Instandhaltungsmaßnahmen
Rückstellungen zu bilden. Es soll vorsorglich Geld gesammelt
werden, um zu späteren Zeitpunkten größere
Instandsetzungsmaßnahmen aus der Rücklage finanzieren zu können.
Bereits im
Wirtschaftsplan ist eine anteilige Zahlung in die Rücklage
festzulegen und zu beschließen.
Die "Peters'sche Formel" bietet hier sehr gute Werte für die
Höhe der Instandhaltungsrückstellung pro m² im Jahr an. Sie
basieren auf folgenden Vorgaben: Den reinen Baukosten für das
Haus, dem Baujahr, der Wohnfläche insgesamt und einer
angenommenen Nutzungsdauer des Gebäudes von 80 Jahren.
Rechnung: 1,5 x reine Baukosten : Gebäudenutzungsdauer x m² =
Rückstellung pro m²/ Jahr.
Da es sich um eine Rückstellung für die Gesamtanlage, also
auch für die im Sondereigentum befindlichen Räume handelt, muss
die hierfür notwendige Instandhaltungsrückstellung abgezogen
werden. Für das Gemeinschaftseigentum rechnet man in der Regel
mit 65% der Gesamtrückstellung |
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