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Unter Instandhaltung versteht man alle
Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand eines
Objektes und aller Einrichtungen zum Zwecke des
bestimmungsmäßigen Gebrauchs bzw. deren Funktionsfähigkeit zu
erhalten. Hierzu zählen neben Maßnahmen, die altersbedingte
Abnutzungserscheinungen beseitigen, auch Wartungsarbeiten.
Instandhaltung hat vorbeugenden Charakter. Es soll verhindert
werden, dass "Instandsetzungsarbeiten" erforderlich werden.
Dabei geht es nach dem Motto: Wer instandhält, braucht nicht
instandzusetzen. Instandhaltung wird oft auch als Oberbegriff
verwendet, der "Instandsetzung" mit umfasst (so z.B. die II.
BV). |
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