Insiderpapiere

 

Wertpapiere, die gem. § 12 WpHG an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem Markt im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG zugelassen sind. Als Insiderpapiere gelten auch Rechte auf Zeichnung, Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren; Rechte auf Zahlung eines Differenzbetrages, der sich aus der Wertentwicklung von Wertpapieren bemisst; auch Bezeichnung für Terminkontrakte auf einen Aktien- oder Rentenindex sowie Rechte auf die Zeichnung, Erwerb oder Veräußerung von Finanzterminkontrakten, die Wertpapiere zum Gegenstand haben oder sich auf einen Index beziehen, in den Wertpapiere einbezogen sind oder sonstige Terminkontrakte, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren verpflichten.  


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