Inhaberaktie

 

Nicht auf den Namen lautende Aktien, in denen der Aussteller die Leistung allein dem jeweiligen Inhaber, nicht einer bestimmten Person verspricht. Gegenteil: Namensaktie.  


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Inhaberpapier
Voriger Begriff: Information Ratio

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum