Der Immobilienmakler hat Vermittlungsfunktion
zwischen Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter. Die "Ware"
geht also nicht direkt durch seine Hand, wie bei einem Kaufmann.
Nach dem Gesetz (§652 BGB) ist der Makler nur für den Nachweis
oder die Vermittlung eines Objekts zuständig. Der Makler verfügt
idealerweise aber über Kenntnisse in den Bereichen Finanzierung
und Bewertung von Objekten und stellt sie Käufern und Verkäufern
zu Verfügung. Wenn zwischen Käufer und Verkäufer eine große
räumliche Distanz liegt, kommt dem Makler eine besonders
wichtige Funktion der Informationsübertragung zu. Bei
erfolgreicher Vermittlung steht dem Immobilienmakler eine
Provision (oder Courtage) zu. |
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