Der Grundbuchauszug wird vom
Grundbuchamt angefertigt. Vollständige Abschrift des
Grundbuchblattes mit allen zu einem Grundstück bestehenden
Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse
verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer
Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigtem
Grundbuchauszug nachzuweisen.