Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

 

Das 1957 verabschiedete und seitdem mehrmals novellierte KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Hierzu gehört vor allem die Risikostreuung. Das Gesetz dient also in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.

 


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