Das 1957 verabschiedete und seitdem mehrmals
novellierte
KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften
zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Hierzu gehört vor
allem die
Risikostreuung. Das Gesetz dient also in erster Linie dem
Schutz der Fondsanleger.