Erschließung
 

Unter Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die der Herstellung der Verkehrswege (Fußwege, Anliegerstraßen), der Versorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Gas, Wärme), der Abwasserbeseitigung (Kanalisation), der Beleuchtung und der Grünanlagen dienen. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinde kann die Erschließungsanlagen selbst herstellen, aber auch an Unternehmen übertragen. Erschließt die Gemeinde selbst, beträgt der beitragsfähige Erschließungsaufwand höchstens 90% der Erschließungskosten. 10% muss die Gemeinde selbst tragen. Bei Übertragung der Erschließung auf ein Unternehmen kann vereinbart werden, dass das Unternehmen die Kosten der beitragsfähigen wie auch der nichtbeitragsfähigen Erschließungsanlagen ganz oder teilweise übernimmt. Der Bauträger kann dann die Erschließungskosten in den Kaufverträgen mit den Erwerbern anteilig geltend machen.


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