Unternehmen, die Grundstücke erwerben, sie
aufteilen und mit Häusern oder Eigentumswohnungen
schlüsselfertig bebauen, um sie Interessenten zum Kauf
anzubieten. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger
benötigen, wie auch Immobilienmakler, eine Genehmigung nach § 34
c.