DVFA-Ergebnis
 

Schema zur Berechnung des Jahresfehlbetrages bzw. -überschusses eines Unternehmens. Entwickelt von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung. Durch dieses einheitliche Ermittlungsschema sollen exakte Vergleiche zwischen verschiedenen Aktiengesellschaften und Branchenvergleiche ermöglicht werden und der Jahresgewinn, korrigiert um Sondereinflüsse widergespiegelt werden. Alle großen Aktiengesellschaften veröffentlichen heute das DVFA-Ergebnis.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Dynamische Absicherung
Voriger Begriff: Duration

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum