Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer
bestimmten Geldsumme. Das
Darlehen kommt zu Stande durch einen Darlehensantrag sowie
durch Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag
(Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe,
die
Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie
die zu Grunde liegenden allgemeinen Darlehensbedingungen
vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung
einer
Grundschuld gesichert. |
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