Bundesschuldenverwaltung
 

Selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen mit den Aufgaben der Prüfung der Kreditaufnahme, Beurkundung der Kredite, Führung des Bundesschuldbuches, Zahlung der Zinsen und fälligen Kapitalbeträge. Im Falle des Erwerbs von Bundeswertpapieren steht dem Erwerber offen, anstelle der Depotverwaltung bei einem Kreditinstitut die Eintragung seiner Wertpapiere auf einem Einzelschulbuchkonto, welches auf seinen Namen lautet, zu verlangen.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Business Angel
Voriger Begriff: Bundesschatzbrief

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum