Bundesschatzbrief
 

Festverzinsliches Wertpapier, emittiert vom Bund, welches nicht in den Börsenhandel eingeführt werden. Ihr Nennwert beträgt Euro 50,-. Die Zinsen werden bei Typ A jährlich, bei Typ B als Zinsansammlung am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages (Nennwertes) gezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe ist nach dem ersten Laufzeitjahr bis zu Euro 5.000,- je Gläubiger innerhalb von 30 Zinstagen möglich.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Bundesschuldenverwaltung
Voriger Begriff: Bundesobligation

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum