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Insbesondere Hypothekenbanken finanzieren die
Mittel für ein
Hypothekendarlehen bereits nach der Zusage durch den Verkauf
von Pfandbriefen. Da den Banken von der Zusage bis zur
eigentlichen Auszahlung des
Darlehens die Zinsen aus den Pfandbriefen entgehen, stellen
sie dem Kunden ihrerseits für den Zeitraum zwischen
Darlehenszusage und Auszahlung sog. Bereitstellungszinsen in
Rechnung.
Die Zeitspannen, wann die Bereitstellungszinsen fällig werden,
variieren stark: Einige Kreditgeber verlangen sie bereits nach
einem Monat, andere gedulden sich bis zu neun Monate. Da
Bereitstellungszinsen nicht in die Effektivzinsberechnung
eingehen, können sie besonders für Bauherren, die ihr Darlehen
nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der
Finanzierer über Fälligkeit (möglichst spät nach
Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten, die
ebenfalls mit durchschnittlich 0,25% monatlich oder 3% jährlich
vom Darlehen erheblich schwanken können, verhandeln.
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