Bereitstellungszinsen
 

Insbesondere Hypothekenbanken finanzieren die Mittel für ein Hypothekendarlehen bereits nach der Zusage durch den Verkauf von Pfandbriefen. Da den Banken von der Zusage bis zur eigentlichen Auszahlung des Darlehens die Zinsen aus den Pfandbriefen entgehen, stellen sie dem Kunden ihrerseits für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung sog. Bereitstellungszinsen in Rechnung.
Die Zeitspannen, wann die Bereitstellungszinsen fällig werden, variieren stark: Einige Kreditgeber verlangen sie bereits nach einem Monat, andere gedulden sich bis zu neun Monate. Da Bereitstellungszinsen nicht in die Effektivzinsberechnung eingehen, können sie besonders für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der Finanzierer über Fälligkeit (möglichst spät nach Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten, die ebenfalls mit durchschnittlich 0,25% monatlich oder 3% jährlich vom Darlehen erheblich schwanken können, verhandeln.    

 


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