Überbaubare oder nichtüberbaubare
Grundstücksflächen werden durch Baulinien (d.h. auf diesen
Linien muss gebaut werden),
Baugrenzen oder Bebauungstiefen festgelegt. Diese sind gemäß
der Planzeichenverordung im Bebauungsplan rot (Baulinien) bzw.
blau (Baugrenzen) dargestellt. Diese Begrenzungslinien bilden
das sog.
Baufenster, über welches ein geplantes Gebäude nicht
hinausragen darf. Sobald eine rote Baulinie eingezeichnet ist,
muß das Gebäude zwingend an diese Linie gerückt werden. Der Rest
des Grundstücks, welcher außerhalb des Baufensters liegt darf,
abgesehen von untergeordneten Bauteilen und Nebenanlagen, nicht
bebaut werden. |
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