Bauleitplan
 

Der Bauleitplan regelt die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde. Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Das Gesetz unterscheidet 2 Arten von Bauleitplänen:

1.   den Flächennutzungsplan und

2. den Bebauungsplan


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Baulinie
Voriger Begriff: Baulast

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum