Der Anteil bildet die Grundlage eines Beteiligungsverhältnisses
an einem Unternehmen. Im Falle von verbrieften Mitgliedsrechten
an
Kapitalgesellschaften werden über diese Mitgliedsrechte
Anteilspapiere in Form von
Aktien /
Genussscheinen ausgegeben. Vorteilhaft ist die Möglichkeit,
die Anteile regelmäßig zu übertragen, ohne dass dadurch der
Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.