Zwischengewinn

 

Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen sind und im Anteilwert zufließen. Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen auch sogenannte Zwischengewinne der Einkommensteuer. Zwischengewinne unterliegen - wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge - der Zinsabschlagsteuer. 


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