Zwischendividende

 

In Deutschland unzulässige, im Ausland gängige Vorauszahlung auf die auf den Jahresabschluss gewährte Dividende, z. B. als Quartalsdividende. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Zwischenfinanzierung
Voriger Begriff: Zweite Berechnungsverordnung

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum