Zinstermin

 

Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die entweder halbjährlichen oder jährlichen Zinstermine vermerkt. Es handelt sich in der Regel um Monatserste. Steht im Kursblatt hinter einem festverzinslichen Wertpapier die Bezeichnung J/J, so hat dieses Papier die Zinstermine 2. Januar/1. Juli. Entsprechend bedeuten F/A: Februar/August usw. Man kann ein größeres Wertpapierdepot so nach Zinsterminen mischen, dass an jedem Monatsersten Zinsen fällig werden. In Deutschland erfolgt die Zinszahlung i.d.R. einmal jährlich, in anderen halb- oder auch vierteljährlich (USA). 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Zulassung
Voriger Begriff: Zinsswap

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum