Spezielle Form der
Kapitalertragssteuer. Sie gilt mit der Überschreitung der
Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
haben. Hierbei wird von
Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften
Kapitalforderungen ein Zinsabschlag von 30%, bei
Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die
Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für Personen,
die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine
Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden
Schaltergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden. |
|
|
|