Zinsabschlagsteuer

 

Spezielle Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Hierbei wird von Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen ein Zinsabschlag von 30%, bei Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden Schaltergeschäfte, die in Deutschland getätigt werden.


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