Investmentgesellschaften gewähren entweder einen
vollständigen oder reduzierten Rabatt auf den Ausgabeaufschlag,
wenn Anleger den Ausschüttungsbetrag innerhalb einer bestimmten
Frist in demselben Fonds wiederanlegen wollen. Die Höhe des
Wiederanlagerabatts wird mit der Ausschüttungsbekanntmachung
veröffentlicht.