Zur Voranfrage bedarf es eines schriftlichen
Antrags. Die Voranfrage dient zur Klärung von Einzelfragen im
Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben, noch bevor der
Bauantrag gestellt wird. Dies können z.B. Fragen sein zur
Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung bestimmter
Baumaterialien, zur überbaubaren Grundstücksfläche bis hin zu
Gestaltungsfragen. Die Voranfrage ist immer dann empfehlenswert,
wenn irgendwelche Zweifel an der Zulässigkeit des geplanten
Bauvorhabens bestehen. Stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften
nicht im Wege, wird wie bei der Baugenehmigung ein Vorbescheid
erteilt, welcher befristet ist. Wird ein Bauantrag innerhalb der
Geltungsdauer gestellt, so kann die Genehmigungsbehörde die im
Vorbescheid geklärten Fragen im Baugenehmigungsverfahren nicht
anders bewerten. |
|
|
|