Die Festsetzung der Vollgeschosse im
Bebauungsplan ermöglicht es, auf die Höhe der baulichen
Anlagen Einfluß zu nehmen. Die kann erforderlich sein, um das
Ortsbild zu gestalten, ein Baugebiet zu dimensionieren oder um
ein stadtklimatisch notwendige Durchlüftung eines Gebietes nicht
zu verhindern. Regelungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Zahl
der Vollgeschosse betreffen das Maß der baulichen Nutzung. Der
Begriff des Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Als Vollgeschoß gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen
Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf deren Zahl angerechnet
werden. |
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