Verkaufsprospekt

 

1. Allgemein: Für Wertpapiere, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Das Schriftstück muss alle Angaben enthalten, damit sich Anleger ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere bilden können.

2. Investmentfonds: Das deutsche Investmentrecht schreibt vor, dass vor dem Kaufabschluss über Investmentanteile ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds ausgehändigt werden muss. Der Inhalt des Verkaufsprospekts ist durch das KAGG genau festgelegt. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind.


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