Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

 

Nach der VOB werden Bauverträge geregelt. Wichtig sind hier auch die Bestimmungen für die Gewährleistungsdauer für Bauten.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Verfall
Voriger Begriff: Verbriefungen

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum