Die Größe eines Bauwerkes in m² wird mit der
Größe des "Umbauten Raumes" beschrieben. Die Zahl wird nach DIN
277 berechnet. Die Berechnung ist in §16 Abs.1 Anl.3 WertVO
festgelegt. Als Umbauter Raum gilt demnach der Raum, der von den
Außenmauern und der Unterkante der Kellersohle umschlossen wird.
Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab der Geländeoberkante
gerechnet. Der Raum eines ausgebauten Dachgeschosses wird voll
gezählt, nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel. |
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