Ertrag einer
Kapital-Lebensversicherung, den der Versicherte über die
vertraglich vereinbarte Verzinsung hinaus erhält
(Rechnungszins). Die Versicherungsunternehmen dürfen ihren
Kunden höchstens vier Prozent auf den Sparanteil zusagen, jede
darüber hinausgehende Gutschrift von Erträgen ist
Überschussbeteiligung.