Bei dieser Mietvereinbarung wird ein gestufter
Mietzins vereinbart, der betragsmäßig genannt werden muss.
Prozentmäßige Erhöhungen sind also nicht gestattet. Der Mietzins
jeder Stufe muss für mindestens ein Jahr unverändert bleiben und
die Vereinbarung darf nur immer für zehn Jahre getroffen werden.