Gewinnausschüttung, deren Höhe aufgrund der Erzielung eines
außergewöhnlichen
Reingewinns das Niveau normaler
Geschäftsjahre überschreitet. Sonderausschüttungen werden
unter anderem in Form von Zusatz- oder Superdividenden gewährt,
wenn die in der Satzung der AG festgelegten Voraussetzungen
vorliegen.