Schatzanweisungen

 

Vom Bund oder den Ländern emittierte kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen. Sie werden in den Amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen eingeführt. Man unterscheidet zwischen

unverzinslichen Schatzanweisungen (sind ohne laufende Verzinsung ausgestattet) und

festverzinslichen Schatzanweisungen (sind wie festverzinsliche Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet).


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Scheck
Voriger Begriff: Schaltergeschäft

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum