Regelsparbeitrag

 

Der sogenannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, wird folgerichtig auch die erforderliche Sparzeit verlängert.      


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