Prospekthaftung

 

Haftung von Emittent und Konsortialinstituten für Schäden, die dem Anleger wegen fahrlässiger, fehlerhafter oder absichtlich irreführender Angaben im Emissionsprospekt entstehen. Die Haftung ertreckt sich auch auf die Unvollständigkeit eines Prospekts infolge der Fortlassung wesentlicher Tatsachen. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nur auf diejenigen Stücke, welche aufgrund des Prospekts zugelassen sind und ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer des Papiers die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts bei dem Erwerb kannte.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Protektionismus
Voriger Begriff: Prospekt

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum