Im engeren Sinne: gesetzlich vorgeschriebene
Zusammenstellung von Angaben über eine Gesellschaft, die
Aktien oder
Anleihen an der
Börse einführen will. Dabei sind die Prospekte anläßlich
einer Einführung zum amtlichen Handel ausführlicher und
unterliegen strengeren Anforderungen als diejenigen für eine
Einführung in den Geregelten Markt.