Prämie, die der Käufer eines
Optionsrechts bezahlen muss und der Verkäufer dieses Rechts
aufgrund seiner Leistung erhält, auf Verlangen des Käufers bis
zum Verfalltermin jederzeit den
Basiswert zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen.
Der Optionspreis wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt
bestimmt und orientiert sich am theoretischen Optionspreis eines
mathematischen
Optionspreismodells.