Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit
dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt im
Rahmen der Prämissen des
Ertragswertverfahrens marktüblich verzinst wird. Es handelt
sich um einen zentralen Faktor der Wertermittlung einer
Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln
mit einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des
Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich nach der Art, Lage und
Restnutzungsdauer des Objektes. Mit ihm wird zunächst der
Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst. Außerdem geht er
zusammen mit der Restnutzungsdauer in den Vervielfältiger
("Rentenbarwertfaktor") ein, mit dem der auf das Gebäude
treffende Reinertrag multipliziert wird, um den
Gebäudeertragswert zu erhalten. Der Liegenschaftszinssatz kann
in der Regel bei den Gutachterausschüssen erfragt werden. Auch
Makler können auf der Grundlage der von ihnen vermittelten
Kaufverträge über Mietobjekte Liegenschaftszinssätze zuverlässig
ermitteln. |
|
|
|