Liegenschaftszinssatz

 

Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt im Rahmen der Prämissen des Ertragswertverfahrens marktüblich verzinst wird. Es handelt sich um einen zentralen Faktor der Wertermittlung einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich nach der Art, Lage und Restnutzungsdauer des Objektes. Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst. Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den Vervielfältiger ("Rentenbarwertfaktor") ein, mit dem der auf das Gebäude treffende Reinertrag multipliziert wird, um den Gebäudeertragswert zu erhalten. Der Liegenschaftszinssatz kann in der Regel bei den Gutachterausschüssen erfragt werden. Auch Makler können auf der Grundlage der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte Liegenschaftszinssätze zuverlässig ermitteln.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Liffe
Voriger Begriff: Liegenschaftskataster

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum