Kreditwesengesetz (KWG)

 

Gesetz zum Gläubigerschutz und zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. In ihm sind Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht enthalten.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Kreditwürdigkeit
Voriger Begriff: Kreditsicherheit

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum