Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete
juristische Person. Sie verfügt über mindestens einen persönlich
haftenden Gesellschafter, sog. Komplementär, der mit seinem
gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
haftet. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen, die in
Aktien verbrieft sind.