Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
 

Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person. Sie verfügt über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, sog. Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen, die in Aktien verbrieft sind.


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