Personengesellschaft, bestehend aus mindestens 2
Personen. Wird als Variante der offenen Handelsgesellschaft
(OHG) gesehen. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter,
der sog. Komplementär, mit seinem gesamten Vermögen für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft; mindestens ein zweiter
Gesellschafter, der sog. Kommanditist, haftet bis zur Höhe
seiner Kapitaleinlage.