Kommanditgesellschaft (KG)
 

Personengesellschaft, bestehend aus mindestens 2 Personen. Wird als Variante der offenen Handelsgesellschaft (OHG) gesehen. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter, der sog. Komplementär, mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; mindestens ein zweiter Gesellschafter, der sog. Kommanditist, haftet bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.


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