Junge Aktie

 

Die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien; sie sind für das laufende Geschäftsjahr nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt. Die bisherigen Gesellschafter haben einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahlung ihrer alten Aktien richtet.
Gegenteil: alte Aktien.     


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