Bei Wechselkursen auf
Devisen, für die die Einhaltung einer Bandbreite festgelegt
ist, sind die Notenbanken bei bestimmtem Limits zur Intervention
verpflichtet. Eine Intervention, in der Regel durch Kauf oder
Verkauf der entsprechenden Devise findet statt, wenn die Devise
die festgelegte Bandbreite nach oben oder unten zu durchbrechen
droht oder dies bereits getan hat.