Internationaler Währungsfonds (IWF)

 

1944, durch ein Übereinkommen der Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinigten Nationen in Bretton Woods von 45 Ländern gegründete, weltweit tätige Institution, die zu den einflussreichsten Finanzorganisationen der Welt zählt. Hauptaufgabe des IWF ist die Förderung des internationalen Handels und der weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Ferner liegt die Stabilisierung der Wechselkurse, die Kreditvergabe zur Überbrückung von Zahlungsbilanzungleichgewichten, etc. in seinem Aufgabenbereich. Dem IWF gehören heute über 160 Staaten an, sein Sitz ist in Washington D.C., USA.   


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Internet Banking
Voriger Begriff: Interimsschein

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum