Insider

 

Personen, die aufgrund ihrer Stellung einen zeitlichen Informationsvorsprung von kursrelevanten Umständen haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter und damit zum Nachteil anderer (insbesondere im Wertpapierhandel) ist gesetzlich untersagt.  


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Insidergeschäft
Voriger Begriff: Innererwert

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum