Handelsüberwachungsstelle

 

Stelle, von einer Wertpapierbörse unter Beachtung der Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet zur Überwachung des täglichen Börsenhandels und der Börsengeschäftsabwicklung. Sie ist verpflichtet, im Falle von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel bzw. in der Börsengeschäftsabwicklung die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsichtsbehörde zu informieren.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Handelszeiten
Voriger Begriff: Hamster Warrant

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum