Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer, die nur einmalig beim
Erwerb einer Immobilie zu zahlen ist, handelt es sich bei der
Grundsteuer um eine regelmäßig an die Gemeinde zu entrichtende
Steuer auf den Grundbesitz und wird vierteljährlich erhoben. Für
die Besteuerung ist der
Einheitswert, der Hebesatz und die Steuermesszahl maßgebend.